Psychische
Gefährdungsanalyse
Seit Ende 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung bei der Risikobewertung eine gesetzliche Pflichtmaßnahme
Nach § 5 ArbSchG haben Arbeitgeber*innen durch eine Gefährdungsbeurteilung die verbundenen Risiken und die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen festzustellen, die mit der Arbeit der Arbeitnehmer*innen verbunden sind. Arbeitgeber*innen müssen die Beurteilung je nach Art der Arbeit vornehmen.

Notwendigkeit der psychischen Gefährdungsanalyse
Psychische Erkrankungen stehen mittlerweile an vierter Stelle aller gesundheitlichen Beeinträchtigungen und nehmen kontinuierlich zu. 10% Prozent des Krankenstandes sind auf sie zurückzuführen (STMPG Bayern).
Seit Jahren nimmt dabei der Anteil der psychischen Störungen zu – bei allen Kassenarten. Bei den AOK-Versicherten in Deutschland haben die Arbeitsunfähigkeitstage infolge psychischer Störungen beispielsweise seit 2005 um knapp 80% zugenommen, die Arbeitsunfähigkeitsfälle um gut 50%. Krankschreibungen aus der Gruppe der psychischen Störungen dauern mit ca. 26 Tagen je Fall mehr als doppelt so lang wie der Durchschnitt aller Diagnosen (Badura et al. 2017), was sich in einem hohen Anteil am Krankenstand niederschlägt.

Zielsetzung
Umsetzung des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) für § 5, psychische Gefährdungsbeurteilung.

Überproportionaler Anstieg der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen
DAK Gesundheitsreport 2013
Quelle: DAK Gesundheitsreport 2013

Gesunde Mitarbeiter*innen haben mehr Spaß an der Arbeit
Mit der Durchführung und regelmäßigen Überwachung der Risikobewertung der psychischen Gesundheit werden Sie diese positiven Ergebnisse langfristig erreichen!

Die einzelnen Schritte: der Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung
Prozess

Vorteile der Verfolgung und Umsetzung des kontinuierlichen Prozesses
Kollegen
  • Weniger Kündigungen aufgrund zufriedener Mitarbeiter*innen
  • Weniger Krankheitstage
  • Optimierte Zusammenarbeit und daher mehr effektive Arbeit
  • Bessere Nutzung der Arbeitszeit
  • Kreative Mitarbeiter*innen arbeiten lösungsorientierter
  • Größere Identifikation der Mitarbeiter*innen auch in Krisenzeiten